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PV-Anlage: Kaufen, mieten oder finanzieren?

LESEZEIT: 6 min

Autor: Dr. Florian Resatsch
Aktualisiert am 18. Juli 2024

Eine Solaranlage hilft Ihnen, Ihre Energiekosten massiv zu senken. Man kann sie nicht nur mit Eigenkapital kaufen, sondern auch mieten, leasen oder finanzieren. Aber was ist am besten?

Photovoltaik (PV) senkt die Stromkosten, und im Gewerbe überlappen sich die Zeitspannen von Stromverbrauch und Stromerzeugung meist besonders gut. Wenn die Parameter der Anlage stimmen, lohnen sich daher gewerbliche PV-Anlagen fast immer – egal, ob sie gemietet, geleast, mit Fremd- oder Eigenkapital finanziert werden. Dennoch gibt es zwischen den einzelnen Finanzierungsoptionen teils große Unterschiede. Deshalb wird es für Ihr Unternehmen wahrscheinlich schnell eine eindeutig beste Lösung geben.

Eigenkapital

Wenn das Unternehmen liquide genug ist, bietet sich die Finanzierung mit Eigenkapital an, das ohne Zinskosten kommt. Die PV-Anlage unterscheidet sich dabei nicht von anderen Investitionen in Anlagevermögen. Sie wird über ihre übliche Nutzungszeit von 20 Jahren linear abgeschrieben, und es gibt die Möglichkeit, per Investitionsabzugsbetrag 50 % der Investitionssumme vorher als gewinnmindernde Rücklage abzuschreiben. Früher hieß das "Ansparabschreibung". Durch den hohen Einmalbetrag können Steuerschuldspitzen aus ungewöhnlich hohen Gewinnen ausgeglichen werden, und obwohl die Rückstellung später aufgelöst werden muss, können sich dadurch insgesamt über die Jahre niedrigere Steuerschulden ergeben.

Obwohl bei Eigenfinanzierung Finanzierungskosten wie Zinsen wegfallen, muss diese Variante nicht zwangsläufig die günstigste für jeden Fall sein. Wenn das Kapital für die Investition zum Beispiel von außen kommt (Außenfinanzierung), sind daran meistens Kosten geknüpft, weil Kapitalgeber ja eine Rendite sehen wollen. Das kennt jede Aktiengesellschaft (AG), bei der die Aktionäre zuerst einmal Dividende wünschen und von langfristigeren Vorteilen zu Lasten der nächsten Dividende erst überzeugt werden wollen. Diese Kosten kann man nicht immer steuerlich geltend machen, Finanzierungskosten dagegen schon. Die Abhängigkeiten neuer Außenfinanzierung kann Eigenkapital fallweise letztlich teurer machen als Fremdkapital. Dazu kommt, dass ein bilanziell sehr gut dastehendes Unternehmen aufgrund dessen Sicherheiten Fremdkapital zu günstigen Konditionen erhält.

Fremdkapital

Fremdkapital kommt auch für PV-Anlagen häufig zum Einsatz. Wenn zum Beispiel bei Energiepreissprüngen wie 2021 die Kosten rapide steigen, gleichzeitig aber Liquidität fehlt, um eine PV-Anlage schnell aus Eigenkapital zu finanzieren, kann der kurzfristige Nutzen der zügig gebauten Anlage die Finanzierungskosten schnell übersteigen. Mit der gewerblichen PV-Anlage ist es ähnlich wie mit Kapitalmarktanlagen: "Time in the market beats timing the market". Auf deutsch: "Zeit im Markt schlägt Kauf-Timing". Die Statistik zeigt: Längere Laufzeiten einer Kapitalanlage korrelieren mit höheren Kapitalrenditen. Folglich hat sich auch noch kaum ein Unternehmen beklagt, nicht besser noch ein, zwei Jahre gewartet zu haben mit dem Bau einer Solaranlage. Im Gegenteil haben sich schon manche im Nachhinein geärgert, nicht früher losgelegt zu haben.

Es gibt mittlerweile einige Banken, die sich auf Solarkredite spezialisiert haben. Manche davon bieten günstige Zinsen an, weil sie gute Erfahrungen mit dem Geschäft gemacht haben. Manche reduzieren sogar die eigenen Gewinne, weil sie PV-Anlagen für insgesamt wünschenswert halten. Beispiele dafür sind die GLS-Bank und die Ethikbank mit ihren Solarprodukten.

Fremdkapital mit Staatsunterstützung

Im Rahmen der wirtschaftlichen Technologielenkung unterstützt der Staat Investitionen in Solarenergie. Das geschieht einerseits durch garantierte Einspeisevergütungen, andererseits durch günstige Kredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für Solarkredite gibt es die KfW-Kredite Nummern 293 und 270. Nummer 293 steht unter der Überschrift "Klimaschutzoffensive für Unternehmen", behandelt Kredite bis 25 Millionen Euro für gewerbliche Investitionen innerhalb der EU in Klimaschutzmaßnahmen, wozu gewerbliche PV-Anlagen zählen. Zum Umfang zählen allein im für Photovoltaik zuständigen Modul C außerdem Energiespeicher (z. B. Akkus), Herstellung von Treibstoffen (betrifft z. B. Ammoniak und die daraus synthetisierten eFuels), Kraft-Wärme-Kopplung, Investitionen ins Strom-, Gas- und Wärmenetz sowie "CO2-arme Wärmeerzeugung", wie sie etwa mit Wärmepumpen realisiert werden kann. Auch hier zeigt sich wieder, wie sehr sich integrierte Gesamtkonzepte lohnen. Die Zinsen für den KfW-Kredit 293 werden auf der Website jeweils tagesaktuell berechnet angezeigt und liegen derzeit bei rund 2,5 % per annum.

Die PV-Anlage kann so finanziert werden, wenn mindestens eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:

Der erzeugte Strom wird zu mindestens 50 % im angeschlossenen Gewerbe verbraucht. Darüber sollten Sie mit Ihrem Solarteur sprechen, denn diese Vorgabe schließt stark überbaute Anlagen aus, die dann allerdings höhere Autarkieraten ergäben. Höhere Autarkieraten bedeuten geringere Eigenverbrauchsraten und umgekehrt. Alternativ können Sie mit weniger als 50 % Eigenverbrauchsrate den Kredit in Anspruch nehmen, wenn Sie die PV-Anlage mit einem "integrierten Mobilitätsvorhaben" (Modul F) kombinieren. Das sind zum Beispiel elektrische Fahrzeuge, Ladestationen und Wasserstofftankstellen, Radwege, Schienen und Fußwege. Das Modul F bietet sich damit besonders für Gewerbe wie Supermärkte oder den Autohandel an – überall also, wo die PV-Anlage Elektroautos lädt. Die Größe der PV-Anlage ist dann nicht mehr auf die 50 % Eigenverbrauchsrate limitiert.

Interessant: Der Kredit 293 gilt auch für "Green IT", also "Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten", sowie "datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgas­emissionen". Lastmanager oder Energiemanagement-Systeme können daher mitfinanziert werden. Der zweite Haken neben den 50 %: Sie können den vergünstigten Kredit nicht mit staatlicher Einspeisevergütung kombinieren. Der überschüssige Solarstrom muss also am Strommarkt per Direktvermarktungsanbieter verkauft werden.

Beim KfW-Kredit 270 dagegen können Sie die staatlich garantierte Einspeisevergütung mitnehmen, die Zinsen liegen allerdings rund doppelt so hoch, aktuell bei über 5 %. Hier bieten die genannten Banken meist bessere Konditionen an. Das Problem bei der KfW liegt darin, dass sie keine Filialen hat und auch sonst wenige Dinge, die bei normalen Banken selbstverständlich sind (z. B. hat sie keine Einlagen). Deshalb ist sie auf die Kooperation der normalen Kundenbanken angewiesen, und die sind im Regelfall nicht bereit, einen vergünstigten Kredit durchzureichen, bei dem sie im Ausfall der erste Ansprechpartner sind, aber nichts daran verdienen.

Die KfW empfiehlt, konkret nach den geförderten Krediten zu fragen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass hier gute Geschäftskontakte zu den Banksachbearbeitern wichtig werden. Eine gute Bankkauffrau weiß, dass sich eine KfW-Vermittlung auf lange Sicht lohnen kann, wenn ein guter Kunde damit zufrieden bleibt. Wie in allen Berufen sind die Fähigkeiten jedoch auch im Bankwesen ungleich verteilt.

Miete und Leasing

Eine andere Variante, sehr kurzfristig und ohne große Investitionen zu einer PV-Anlage zu kommen, sind Miet- oder Leasing-Modelle. Wie beim Auto unterscheiden sich die Miet- und Leasing-Verträge durch den Umfang, worum sich die vermietende Partei alles kümmert. Aktuell dominieren die All-inclusive-Angebote, entweder als Solarmiete oder als Solar-Leasing mit dazugehörigen Rundum-sorglos-Paketen. Die Verträge laufen üblicherweise über die 20 Jahre Anlagenlaufzeit, die sich bei PV etabliert hat. Für diese Zeit sind die Vertragspartner gebunden. Der Mieter hat häufig eine kostenlose Übernahmeoption für die Zeit nach der Miete. Er kann also eine problemlos laufende Anlage noch weiterbetreiben und hat fortan nur noch die üblichen Kosten wie etwa einen zu tauschenden Wechselrichter. Für den Vermieter ist die gesamte Anlage inklusive Wartung, Planung, Gehälter und Rendite in dieser Zeit bezahlt.

Zwar funktionieren die Mieten üblicherweise recht reibungslos, man sollte aber vor lauter Komfort nicht unerwähnt lassen, dass Miete und Leasing teurer sind als Eigenkapital und Fremdkapital inklusive der dazugehörigen Finanzierungskosten. Deshalb muss ein Mietverhältnis gut überlegt sein. Es kommt hauptsächlich dann in Frage, wenn weder Eigen- noch Fremdkapital aufzutreiben sind, aber trotzdem zeitnah eine Lösung für ein Energieproblem her muss. Während im Privatbereich Mietverträge über 20 Jahre üblich sind, gibt es im Gewerbe auch passendere Angebote mit kürzeren Laufzeiten, zum Beispiel die maßgeschneiderten Miet-Angebote von Synecotec.

Was hat sich durch das Solarpaket geändert?

Im Mai 2024 hat die deutsche Bundesregierung eine Sammlung von Gesetzen im "Solarpaket 1" verabschiedet. Ziel war es, die bürokratischen Hürden niedriger zu setzen. Davon sind einige Aspekte für Gewerbe besonders interessant:

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mit dem Konzept "Mieterstrom" wollte die Regierung Vermieter ermutigen, Solarstrom vom Dach in den Mieteinheiten zur Verfügung zu stellen. Es scheiterte an der enormen Bürokratie, die verlangte, dass Vermieter volle Stromversorger werden mussten. Verständlicherweise hatte daran kaum jemand Interesse. Im Solarpaket wurde dieser Umstand nun endlich aufgehoben, sodass man den Solarstrom gesondert an Mieter verkaufen kann, die den Restbedarf ganz normal über ihre Stromanbieter beziehen. Damit ist der Weg frei für eine ganze Reihe von Anwendungsfällen, die vorher einfach zu umständlich waren.

Mehr Einspeisevergütung, oder keine

Die Einspeisevergütung gewerblicher PV-Anlagen bis 750 kW Nennleistung wurde um 1,5 ct/kWh erhöht. Die Pflicht zur Direktvermarktung wurde aufgelockert. Bisher war es so, dass Anlagen ab 100 kW in die Direktvermarktung mussten. Das führte aber dazu, dass viele Anlagen kleiner gebaut wurden, um die Kosten der Direktvermarktung zu sparen. Jetzt gibt es alternativ die Möglichkeit, den überschüssigen Strom zu verschenken statt ihn zu vermarkten, was in vielen solcher Grenzfälle letztlich eigentümerfreundlicher ist.

Besonders teure PV-Varianten wie Agri-PV (aufgeständerte PV in der Landwirtschaft), schwimmende PV, PV in Mooren und über Parkplätzen erhalten eine höhere Einspeisevergütung von 9,5 ct/kWh, die deren Doppelnutzung der Flächen anregen soll.

Regulatorische Hürden abbauen

Die technischen Anschlussbestimmungen variieren in Deutschland sehr stark. Hier soll vereinfacht werden, sodass regionale Abweichungen nur noch in begründeten Sonderfällen erlaubt sind. Die Netzanschlussverfahren sollen ebenfalls beschleunigt werden, zunächst für Kleinanlagen bis 30 kW, danach für Anlagen bis 100 kW.

Akkus dürfen nun nicht nur PV-Strom, sondern auch Netzstrom beziehen, damit sie z. B. im Winter mit günstigem Nachtstrom laden. Das sorgt für preislich gesteuerte Leistungsregelung. Einspeisen dürfen Akkus jedoch weiterhin nur reinen PV-Strom, das ist aber eine seltene Nischenanwendung. Obendrein wird das PV-Privileg auf einen bevorzugten Netzanschluss auf Akkus ausgedehnt.

Lassen sie sich zur Finanzierung Ihrer PV-Anlage beraten