Freiflächen für Photovoltaik nutzen: die wichtigsten Infos

Für die Energiewende setzt Deutschland neben Wind auch auf die Sonne als wichtige Quelle erneuerbarer Energie. Photovoltaik (PV) auf Freiflächen ist besonders attraktiv, da sie große Mengen Sonnenenergie effizient in solaren Strom umwandelt und auf weitläufigen Arealen installiert werden kann. PV-Anlagen bieten Unternehmen entscheidende Vorteile: Sie tragen zur Senkung der Energiekosten bei und können dank Fördermöglichkeiten wirtschaftlich betrieben werden.
Der Ausbau von Gebäude-PV und Freiflächen-PV in Deutschland
Das EEG in seiner jüngsten Fassung aus dem Jahr 2023 (EEG 20023) legt für das Jahr 2030 eine bundesweit installierte PV-Leistung in Höhe von 215 Gigawatt (GW) als Ausbauziel fest.
Gut zu wissen: Laut der Bundesnetzagentur erreichte Deutschland im Juni 2024 rund 90 Gigawatt Photovoltaik.
Die 215 GW PV sollen sich jeweils zur Hälfte auf Gebäude-PV und Freiflächen-PV verteilen. Das Umweltbundesamt (UBA) beziffert die zum Ende des Jahres 2021 mit PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) besetzte Fläche auf 32.000 Hektar (ha). Wenn Sie sich jetzt fragen „Wie viel Photovoltaik passt auf einen ha?“, dann liefert das UBA Ihnen folgende Antwort: Auf einem ha Freifläche können Sie im Schnitt mit einer installierten PV-Leistung von einem Megawatt (MW) rechnen. Wobei sich die Leistung der Module photovoltaischer Solaranlagen kontinuierlich erhöht, sodass Sie mit der gleichen Fläche immer mehr solare Energie (Lichtenergie) in solaren Strom umwandeln könnten.
Die Frage nach der Leistung pro ha PV zieht meist die Frage nach der Höhe der Kosten pro ha Freiflächen-PV nach sich. Deshalb beantworten wir Ihnen auch diese hier: Laut dem baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft liegen die Gesamtkosten von PV-Freiflächenanlagen zwischen 0,7 (bei großen 10-MW-Anlagen) und 0,95 (bei kleinen 750 Kilowatt (kW)-Anlagen) Euro pro installiertem Watt (W) PV-Leistung.
Diese Flächen eignen sich für eine Freiflächenanlage
Als Standortfür eine große Freiflächenanlage, auch Solarpark genannt, eignen sich grundsätzlich alle Flächen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Genügend Sonneneinstrahlung ohne Verschattung: Entscheidend für die Frage nach der Rentabilität ist die jährliche Sonneneinstrahlung. Im deutschen Durchschnitt beträgt sie etwa 1.000 kWh pro Quadratmeter, was einem Ertrag von rund 700.000 kWh pro Hektar entspricht. Die Fläche sollte frei von Schattenquellen wie Sträuchern, Bäumen, Gebäuden oder Bergen sein, da diese den Solarertrag beeinträchtigen. Bei einer Betriebszeit von 20 bis 40 Jahren ist auch die zukünftige Entwicklung der Vegetation zu berücksichtigen.
- Sonnige und leicht geneigte Lage im Gelände: Die Fläche sollte möglichst eben oder leicht nach Süden geneigt sein, idealerweise an einem Hang mit Südorientierung. Eine solche Ausrichtung optimiert die Sonneneinstrahlung und verbessert die Effizienz der Anlage.
- Tragfähiger Boden: Der Boden muss die PV-Anlagetechnik stabil tragen, ohne abzusacken. Das Anlagenfundament, oft in Form von Punktfundamenten, muss die statischen Anforderungen erfüllen, insbesondere bei Einflüssen durch Wind und Wetter. Ein geologisches Gutachten kann die spezifische Tragfähigkeit des Untergrunds bestimmen. Bei saurem Boden sollte verzinktes Material für die Unterkonstruktion verwendet werden, um Korrosion zu vermeiden.
- Nähe zum öffentlichen Stromnetz: Auch die Nähe zum Stromnetz ist entscheidend. Die Anlage sollte möglichst nahe am Netzanschlusspunkt liegen. Eine kürzere Distanz verringert Kosten und Energieverluste beim Transport des erzeugten Stroms.
Solarparkflächen mit staatlicher Förderung
Auch die Finanzierung der Freiflächenanlage muss im Vornherein bedacht werden. Je nach Standort kann es hier staatliche Förderungen für Photovoltaik geben, von denen Unternehmen profitieren können. Die sogenannte Förderkulisse regelt der Gesetzgeber im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023. Freiflächenanlagen sind gemäߧ 3 Nr. 41a Anlagen des sogenannten ersten Segments.
Die aktuelle Studie zu „Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland“ vom Öko-Institut liefert einen „Überblick zu Flächenkulissen, Potenzialen, Finanzierung, Nachhaltigkeit und Produktionskapazitäten (Stand Januar 2024)“. Demnach sind Freiflächenanlagen, die unter die folgenden Flächenkategorien fallen und mit nicht mehr als 20 MW installierter PV-Leistung daherkommen nach dem EEG förderfähig (§ 37 Abs. 3). Das bedeutet, dass man bei solchen Anlagen in einerAusschreibung auf eine Vergütung bieten kann. Die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Freiflächen-PV bestimmt das EEG (§ 48).
Die folgende Übersicht beantwortet Ihnen nicht nur die Frage wo Freiflächen-PV-Anlagen gebaut werden dürfen, sondern auch die Frage, welche verschiedenen Arten von Photovoltaikanlagen es auf der Freifläche gibt.
- Förderfähige PV-Flächen an Straßen und Schienen: Entlang von Autobahnen und Schienen mit wenigstens zwei Hauptgleisen werden PV-Freiflächenanlagen innerhalb eines Streifens von 500 Metern (m) Breite staatlich gefördert (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 cEEG 2023). § 48 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c) Doppelbuchstabe aa) erfasst auch eingleisige Schienenwege.
- Förderfähige Freiflächen-PV auf versiegelten Flächen: PV-Anlagen auf versiegelten Flächen sind nach §37 Abs. 1 Nr. 2d EEG förderfähig, vorausgesetzt, die Fläche ist zum Zeitpunkt der Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans bereits versiegelt.
- Förderfähige PV-Anlagen über Parkplätzen (Parkplatz-PV): § 37 Abs. 1 Nr. 3 d und § 85 cAbs. 2 EEG regelt die Förderung der sogenannten Parkplatz-PV.
- Förderfähige Freiflächen-PV auf Konversionsflächen: Nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 b EEG sind PV-Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen förderfähig. Als solche gelten Flächen, die ehemals (verkehrs-) wirtschaftlich, wohnungsbaulich oder militärisch genutzt wurden, darunter ehemalige Truppenübungsplätze oderalte Braunkohlereviere. Das Öko-Institut erklärt, dass mehr als ein Drittel (36 Prozent) der neu errichteten Photovoltaik Freiflächenanlagen (11.700 ha) auf Konversionsflächen installiert sind.
- Förderfähige Freiflächen-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV): Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ist auch Agri-PV förderfähig (§ 37 Abs. 1 Nr.3a, b, c beziehungsweise § 85c Abs. 1 und weiterführend § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr.5). Sie gelten vor dem Gesetz als sogenannte besondere Anlagen nach (§ 85 c) EEG und erhalten eine zusätzliche Vergütung nach § 38 b EEG. Auch für Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünflächen kann die Frage „Wo dürfen PV-Freiflächenanlagen gebaut werden?“ klar bejaht werden. Entscheidend für die Förderbarkeit ist die Bodengüte der Flächen. Auf Acker- und Grünflächen, die wegen ihres schwachen landwirtschaftlichen Ertrags als sogenannte benachteiligte Gebiete kategorisiert werden, werden PV-FFA gefördert (§ 37 Abs.1 Nr. 2 h, i EEG).
- PV-Anlagen auf förderfähigen Flächen in Gewerbe- oder Industriegebieten: Freiflächen-PV innerhalb von Gebäudestrukturen, die den §§ 8 oder 9 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entsprechen, sind gemäß EEG 2023 ebenfalls förderbar (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 e).
- PV-Anlagen auf förderfähigen Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Flächen, die die Bundesanstalt für Immobilienausgaben (BImA) bereits seit dem 31. Oktober 2013 besitzt oder verwaltet, sind nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 g EEG förderfähig. Aber: Die BImA muss diese für eine Flächenentwicklung Solar im Internet veröffentlicht und freigegeben haben.
- Förderfähige PV-Anlagen auf wiedervernässten Mooren (Moor-PV): Seit der jüngsten Novelle des EEG im Jahr 2023 sind Moor-PV-Anlagen Teil der staatlichen Förderkulisse (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 e EEG beziehungsweise § 85 c Abs. 1), vorausgesetzt, die Anlagen werden auf einem wiedervernässten Moor installiert, das ursprünglich entwässert und landwirtschaftlich genutzt wurde. Wichtig: Die Fläche kann auch noch mit sogenannter Paludikultur landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Damit ist der Anbau von Röhrichten und anderer Biomasse zur Energiegewinnung gemeint.
- Förderfähige PV-Anlagen auf Gewässern (Floating-PV): Gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 j EEG ist schwimmende PV auf künstlichen und erheblich veränderten Gewässern förderfähig. Beide Gewässertypen regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2023, §3 Nr. 4 und 5). Wichtig: Die Anlagen müssen mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 40 m errichtet werden. Und sie dürfen nur bis zu 15 Prozent vom sogenannten Gewässerkörper bedecken.
- Förderfähige PV-Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen: Auch Freiflächenanlagen auf sogenannten sonstigen baulichen Anlagen gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 1 EEG fördert der Staat, beispielsweise auf Deponiehügeln.
- Förderfähige PV-Anlagen auf Flächen mit speziellem Planungsrecht: Das Öko-Institut fasst in seiner Studie zwei ähnliche Flächenkategorien zu förderfähigen Flächen mit speziellem Planungsrecht zusammen: Erstens sind das Flächen, die nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 f EEG mit einem Planfeststellungsverfahren nach Planungsrecht genehmigt wurden, und zweitens Flächen, die in einem alten Bebauungsplan, vor dem 1. September 2003, festgelegt wurden (§ 37 Abs. 1 Nr. 2d EEG). Wobei der Bebauungsplan nicht im Nachhinein geändert werden darf, um eine PV-Anlage zu bauen.
Vorsicht: Dieser Artikel besitzt keine Rechtsgültigkeit und ersetzt keine Beratung zu aktuellen Förderungen. Bevor Sie sich eine Photovoltaikanlage zulegen, lassen Sie sich am besten zu Ihren persönlichen Finanzierungs- undFördermöglichkeiten beraten. So stellen Sie sicher, dass sie von Anfang von Ihrer Freiflächenanlage profitieren.
Freifläche mit PV: effiziente Nutzung für Unternehmen
Die Nutzung einer Freifläche für PV eröffnet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, von der Energiewende zu profitieren. Die Kombination aus staatlicher Förderung, Kosteneffizienz und der Möglichkeit, große Flächen nachhaltig zu nutzen, macht eine Freiflächenanlage zu einer wirtschaftlich sinnvollen Investition. Unternehmen, die auf Solarenergie setzen, stärken ihre Unabhängigkeit vom Stromnetz und profitieren langfristig von stabilen Energiekosten.
Mit unserer Expertise bei Elevion Green bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung und Umsetzung Ihrer PV-Projekte, abgestimmt auf Ihre spezifischen Anforderungen und unter Berücksichtigung aktueller Markt- und Förderbedingungen. Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Inbetriebnahme, damit Ihre Freiflächen optimal genutzt werden und Sie langfristig profitieren. Setzen Sie auf eine zukunftssichere Energieversorgung und kontaktieren Sie uns für eine Beratung zu Ihrem nächsten Photovoltaikprojekt.